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Jobverlust nicht immer Grund für Rückzahlung der Stornogebühren


 Jobverlust nicht immer Grund für Rückzahlung der Stornogebühren
   Dienstag, 03. November 2009, 08:00






   Reiserücktrittsversicherungen übernehmen die Stornokosten für eine abgesagte Reise nur dann, wenn „unerwartetete Ereignisse“ für den Nichtantritt der Reise sorgten. Doch nicht jeder Jobverlust wird von den Versicherungen als „unerwartetes“ Ereignis gewertet.


Wie das Amtsgericht München unter Aktenzeichen 231 C 1947/07 urteilte, ist die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „nicht ausreichender Arbeitsleistung“ nicht als „unerwartetes Ereignis“ zu werten.

 

Deshalb muß die Kündigung des betreffenden Arbeitsnehmers nun auch von seiner Versicherung nicht als Grund dafür genommen werden, ihm die Stornokosten für eine nach der Kündigung abgesagte Reise zu ersetzen.

 

Wie die Morgenpost berichtet, blieb damit der arbeitslos gewordene verhinderte Urlauber auch noch auf seinen Stornokosten sitzen.

 

Info - Service von : urlaub3000.de

 




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