Reise- und Sicherheitshinweise: Litauen





1. Litauen:
2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Litauen:
Stand 10.10.2008
(Unverändert gültig seit: 10.10.2008)


2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Kriminalität

Es besteht eine erhöhte Diebstahlsgefahr. Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts zahlreicher Diebstähle vor allem in größeren Städten möglichst nur bewachte Parkplätze genutzt und keine Wertsachen/Papiere/Gepäckstücke im Auto (auch nicht im Kofferraum) bzw. am Motorrad zurückgelassen werden. Auch Radiokonsolen sollten, falls möglich, stets aus dem Fahrzeug herausgenommen werden. Campingreisenden wird die Nutzung bewachter Campingplätze empfohlen.

Informationen für Bus- und LKW-Fahrer:
Mit Wirkung vom 31.05.2005 wird für die Benutzung des litauischen Fernstraßennetzes durch Busse und LKW eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr ist ausschließlich für Fahrten auf insgesamt 18 Straßenabschnitten ("main roads") zu entrichten. Nähere Angaben zu den Straßenabschnitten und zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr finden Sie auf der englischsprachigen Website der Litauischen Straßenverkehrsbehörde unter  www.lra.lt

Für alle Fahrzeugtypen (auch PKW) wird auf der Kurischen Nehrung eine Straßenbenutzungsgebühr als Umweltschutzabgabe erhoben.


4. Einreisebestimmungen
Am 21.12.2007 ist Litauen dem Schengener Abkommen beigetreten,  Personenkontrollen an den EU-Binnengrenzen finden nicht mehr statt. Dennoch ist weiterhin ein Identitätspapier mitzuführen, da im litauischen Inland mit Identitätskontrollen gerechnet werden muss, insbesondere im Grenzgebiet zu Weißrussland.

Reisedokumente

Ein Personalausweis ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Litauen ausreichend. Auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise werden für die Einreise anerkannt. Kinderausweise sollten aus Gründen der Einreiseerleichterung ein Passbild enthalten.

Die Identitätspapiere müssen zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Litauen noch für mindestens drei Monate gültig sein. Kinder benötigen ein eigenes Identitätspapier für die Ein- und Ausreise, die Eintragung der Kinder im Reisepass der Eltern genügt nicht.

Einreise mit Kraftfahrzeugen

Die grüne Versicherungskarte ist für Litauen vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, dass in den dafür vorgesehenen Formularen das Länderkürzel für Litauen (LT) vorhanden ist. Ein handschriftlicher Nachtrag ist nicht ausreichend. Für Inhaber einer gültigen grünen Versicherungskarte entfällt die für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Eine abgabenfreie Einfuhr von Benzin oder Diesel im Ersatzkanister ist nicht erlaubt. Ein Feuerlöscher im Auto ist obligatorisch.

Auch in Litauen besteht uneingeschränkte Helmpflicht für Motorradfahrer.

Einreise mit Haustieren

Bei der Einfuhr von Haustieren ist die EU–Verordnung 998/2003 zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise ist ein von einem Tierarzt ausgestellter Heimtierausweis mitzuführen, aus dem hervorgeht, dass für das Tier eine gültige Tollwutimpfung vorgenommen wurde.


5. Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Waren im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich:

800 Zigaretten,400 Zigarillos,200 Zigarren,1 kg Tabak,10 Liter hochprozentige Alkoholika,20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry,)90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) und110 Liter BierAlle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.

Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Handel, Besitz und Konsum von Drogen sind in Litauen nicht gestattet und werden strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet.

In Litauen gilt die 0,4–Promille-Grenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins geahndet.

Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution ist in Litauen unter Strafe gestellt. Sollten Minderjährigen an diesen Straftaten beteiligt sein, wirkt sich dies erheblich auf das Strafmaß aus. Mit polizeilichen Aktionen und Kontrollen in einschlägigen Regionen und Bewirtungsbetrieben muss jederzeit gerechnet werden.

Gleichfalls strafbar ist die sexuelle Nötigung.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen.

Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden.

Medizinische Versorgung

Eine deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Wilna, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet.

Versicherung

Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor der Abreise nach Litauen das E-111-S1-Formular bzw. die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei ihrer Krankenkasse zu beschaffen. Die staatliche Krankenkasse in Litauen tritt für medizinische Leistungen der Ärzte und für Arzneien in Vorlage. Voraussetzung ist, dass die Patienten den behandelnden Ärzten den Nachweis zum Versicherungsschutz (E -111-S1 Formular bzw. Krankenversicherungskarte EHIC) vorlegen können. Es kann allerdings noch nicht davon ausgegangen werden, dass dieses neue Verfahren bereits überall im Land bekannt ist und ein vertragsgemäßes Eintreten der Krankenkasse in jedem Fall sichergestellt ist.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, welche Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken).

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.




8. Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html

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Weitere Informationen
Weitere Länder- und Reiseinformationen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/ListeNeuesteSicherheitshinweise.html
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.html

Internetangebot des Auswärtigen Amts:
www.auswaertiges-amt.de




01:17-23 Oktober 2008 - Harmonija in Reise-Info


Familie



Erbfolge: Ehefrau bekommt nicht immer alles

Wenn ein Mensch stirbt und es kein Testament gibt, erben die Angehörigen sein Vermögen. Das wissen die meisten noch. Die Frage, wer wie viel bekommt, ist weitaus schwieriger zu beantworten: Viele kennen sich mit der gesetzlichen Erbfolge nicht aus. Weiter







Trotz Unterhaltsreform:
Gleichstellung der geschiedenen Ehefrau mit der neuen Frau möglich! weiter







Wegfall des Unterhaltsanspruchs,
wenn Einkommenssteigerungen verschwiegen werden . weiter



01:11-23 Oktober 2008 - Harmonija in Familie-Info


Reise-News



Kleinkind-Abteile im Zug: Früh buchen
Familien mit kleinen Kindern reservieren für lange Zugfahrten am besten ihre Sitzplätze so früh wie möglich. Dadurch könnten sie sich im ICE und IC ein Kleinkind-Abteil sichern, erklärt Andreas Vormann von der Deutschen Bahn in Berlin. Mehr zum Thema finden Sie unter

Bahn-Fahrgäste erhalten mehr Rechte

Bahn-Fahrgäste erhalten mehr Rechte bei Verspätungen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beschloss das Kabinett am Mittwoch den Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz.

Mehr zum Thema finden Sie unter




Reise- und Sicherheitshinweise
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1. Lettland:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Lettland:
Stand 10.10.2008
(Unverändert gültig seit: 10.10.2008)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Das Baltikum wird als Touristenziel immer beliebter. Damit geht einher, dass an touristisch besonders beliebten Plätzen die Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zunimmt. Es sollten daher die gängigen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

Lassen Sie bei der Auswahl der von Ihnen besuchten Lokalitäten die auch in Deutschland übliche Vorsicht walten. Informieren Sie sich nach Möglichkeit im voraus über die Lokalitäten, die Sie besuchen möchten. Generell, aber besonders in Bars und Diskotheken sollten Sie vor der Bestellung die Getränkekarte einsehen.In Lettland ist es üblich, dass konsumierte Speisen und Getränke in einer gemeinsamen Rechnung für einen Tisch bzw. eine Gruppe abgerechnet werden. Achten Sie daher darauf, dass Fremde nicht in Ihre Rechnung einbezogen werden. Zahlen Sie direkt nach Erhalt jedes Getränks. Versuchen Sie möglichst in Gesellschaft von Freunden auszugehen. Bei abendlichen Club-Besuchen achten Sie bitte auf Ihre Getränke. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Betäubungstropfen zum Einsatz kamen.Beachten Sie die Hinweise der Kreditinstitute zur sicheren Aufbewahrung von Kreditkarten und EC-Karten. Bewahren Sie die Zahlungsbelege für während Ihrer Reise beglichene Rechnungen einige Monate auf.Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt.Vor Taschendieben wird gewarnt. Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke machen es Taschendieben besonders einfach.        
Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung (zu erfragen bei Ihrer Bank) an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Notfallrufnummern

Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen eine Notfall-Hotline an. Unter der kostenfreien Rufnummer 220 330 00 erfahren Sie rund um die Uhr auf Englisch, Lettisch oder Russisch, wohin Sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen.

Auch die deutsche Botschaft in Riga ist in Notfällen über den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Notfallrufnummer der Botschaft an Abenden und Wochenenden lautet 00371-29 46 64 56.


Führerscheine

Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.


4. Einreisebestimmungen
Passpflicht

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro ge­ahndet   werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum.

Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines  Ausweisdokumentes fordern.

Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird  daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz  zur Rückreise ausstellen zu lassen.


Reisedokumente / Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen visums- und aufenthaltsgenehmigungsfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sowohl der vorläufige Reisepass als auch der vorläufige Personalausweis werden anerkannt.

Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderreisepass muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet. Es wird dringend empfohlen, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass mitzuführen.  Kinder können auch mit Europapässen, vorläufigen Pässen, oder Personalausweisen einreisen.

Für einen Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.


Einreise mit dem Pkw

Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.


5. Besondere Zollvorschriften
Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen.

Die zollrechtlichen Vorschriftenn für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an.

Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1947 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Eventuell müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, die Sie von der Staatlichen Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler (Pils iela 20, Riga, Tel.: 00371 67224519, www.mantojums.lv) erhalten können.

Die Einfuhr folgender Waren im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich:

 800 Zigaretten400 Zigarillos200 Zigarren1 kg Tabak10 l hochprozentiger Alkohol20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z.B. Port, Sherry u.ä.)90 l Wein110 l BierGenauere Informationen über die lettischen Zollvorschriften erhalten Sie in englischer Sprache unter www.vid.gov.lv.

Bei der Einfuhr von Haustieren ist die neue EU–Verordnung ( Verordnung 998/2003) zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise ist ferner ein internationaler Impfpass für Ihr Haustier mitzuführen. Eine Tollwutimpfung ist vorgeschrieben.

Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht gestattet und wird strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet.

In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.

Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafes etc.


7. Medizinische Hinweise
Aktuell

Seit Anfang des Jahres 2008 ist es zu einer kontinuierlichen Zunahme von Hepatitis A - Erkrankungen in Lettland, insbesondere in Riga gekommen. Allein im September 2008 wurden mehr als 200 Erkrankungsfälle registriert. Quelle dieser Erkrankungen scheinen Restaurants hauptsächlich in Riga zu sein. Reisende nach Lettland sollten unbedingt über einen ausreichenden Hepatitis-A-Impfschutz verfügen.


Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Landesweit, auch in Riga, kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche. Die baltischen Länder haben pro Bevölkerungsanteile die höchsten Infektionsraten in Europa. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen.

Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden.


Krankenversicherung

Deutsche gesetzliche Versicherungen zahlen für dringend erforderliche Aufwendungen in Lettland im Rahmen des Versicherungsscheines E111. Da dadurch in der Regel ggf. erforderliche Rücktransportkosten nach Deutschland nicht abgedeckt sind, wird dringend der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen.


Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Die Mitgliedschaft in einem Rettungsflugverein wird empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen  der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html

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Weitere Informationen
Weitere Länder- und Reiseinformationen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/ListeNeuesteSicherheitshinweise.html
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Sicherheitshinweise-Laenderauswahlseite.html

Internetangebot des Auswärtigen Amts:
www.auswaertiges-amt.de




 



23:57-22 Oktober 2008 - Harmonija in Reise-Info


Arbeit



Empfänger von Arbeitslosengeld müssen Kontoauszüge vorlegenKein gesonderter Datenschutz für Bankdaten: Für ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Arbeitslose auch ihre Kontoauszüge vorlegen, entschied das Bundessozialgericht. Mehr zum Thema finden Sie unter


Bei Berufsunfähigkeit: Nicht jeden Job annehmen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung darf von einem Versicherten nicht ohne weiteres eine alternative berufliche Tätigkeit mit deutlich geringerem Einkommen verlangen.

Mehr zum Thema finden Sie unter



22:30-22 Oktober 2008 - Harmonija in Job-Branche


Verkehrsrechsts-News



Geplatzter Reifen: Kaskoversicherung zahlt nicht

Wenn während der Fahrt ein Reifen platzt, zahlt die Kaskoversicherung nicht für Folgeschäden am Fahrzeug. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düren hervor (Az.: 45 C 113/07).

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Mit 1,6 Promille auf dem Drahtesel -
Ist der Führerschein nun auch weg?

weiter



22:24-22 Oktober 2008 - Harmonija in Auto-Branche-Info


Sozialbranche



Regierung bekräftigt Garantie für Spareinlagen

Mit ihrer in der deutschen Finanzgeschichte einmaligen Staatsgarantie für Sparer will die Bundesregierung trotz der Bankenkrise das Vertrauen der privaten Anleger sichern.

weiter

Gesundheitsfonds: Systemwechsel für Kasse und Patient

Mit dem Jahreswechsel stehen Krankenversicherten zahlreiche Änderungen ins Haus. Kernstück der dann greifenden Neuerungen ist der Gesundheitsfonds, mit dem sich die gesetzlichen Kassen auseinandersetzen müssen. weiter

Wann Mieter nicht renovieren müssen

Allmählich blicken weder Mieter noch Vermieter durch: Reihenweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in den vergangenen Monaten Mietvertragsklauseln über Schönheitsreparaturen gekippt. Weiter

Versicherungen meist nichts für die Altersvorsorge

Experten raten seit Jahren, Risikoschutz und Altersvorsorge zu trennen. Dennoch gibt es nach Angaben der Versicherungswirtschaft rund 80 Millionen Kapital- und Rentenversicherungen, so die neuesten Bestandszahlen. Weiter

Urteile zum neuen Eigentumsrecht

Darf ein Fahrstuhl eingebaut werden? Sollen Balkone an die Fassade? Wie in Mehrfamilienhäusern Beschlüsse für solche Fragen herbeigeführt werden, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Weiter

Schönheitsreparaturklauseln und kein Ende  weiter

Geld derzeit nicht länger als ein Jahr festlegen

Länger als ein Jahr sollten Sparer ihr Geld derzeit nicht festlegen. Das rät die Stiftung Warentest in Berlin nach einem Vergleich von Tages- und Festgeldkonten von mehr als 60 Banken. weiter



22:15-22 Oktober 2008 - Harmonija in Sozial-Branche


Rund um das Thema Ausländerrecht



 

 

 

Aufenthaltsgenehmigungen

Um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen, benötigen Sie als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung.
Das deutsche
Ausländerrecht sieht verschiedene Arten der Aufenthaltsgenehmigung vor, um den unterschiedlichen Aufenthaltszwecken und anderen Umständen zu genügen.



Die Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist die am häufigsten erteilte Form einer Aufenthaltsgenehmigung.

Man bekommt als Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • man lebt bereits längere Zeit in Deutschland
  • man zieht als Ehegatte oder Kind zu einem Deutschen oder einem Ausländer nach, der bereits eine Aufenthaltsgenehmigung hat (Familiennachzug)

Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel an keinen besonderen Aufenthaltszweck gebunden und wird zunächst befristet für ein oder zwei Jahre erteilt. Nach fünf Jahren kann sie unter bestimmten Bedingungen in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Damit die befristete Aufenthaltserlaubnis unbefristet verlängert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren
  • Besitz einer Arbeitserlaubnis (Arbeitnehmer) oder sonstiger für eine dauerhafte Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlicher Erlaubnisse
  • Fähigkeit, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich zu verständigen
  • ausreichender Wohnraum für den Antragsteller und seine Familie
  • kein Ausweisungsgrund

Weiter: Die EU-Aufenthaltserlaubnis

 

 

* Die Grenzübertrittsbescheinigung Stand: 07/2008

--> weiter...  


 

Ausländerrecht:

 

* Der Einbürgerungstest

   weiter...

 

  

 

Europarecht:

 

*  Kleine Freizügigkeit für Nicht-EU Bürger

--> weiter...

* Europa geht beim Scheidungsrecht getrennte Wege

 Neun EU-Staaten gehen zunächst ohne Deutschland voran

 

  --> weiter... mehr



 



17:01-22 August 2008 - Harmonija in Zuwanderung und Integration


Deutschland und Kinder






Im Jahr 2007 sind in Deutschland rund 685.000 Kinder geboren worden, etwa 12.000 mehr als 2006. Die durchschnittliche Kinderzahl je Frau steigerte sich damit auf 1,37 nach 1,33 im Jahr 2006, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch (20. August) mitteilte. Die Kinderzahl nahm damit 2007 erstmals seit 2004 wieder zu. Einen höheren Wert hatte die durchschnittliche Kinderzahl je Frau zuletzt im Jahr 2000 erreicht (1,38).


Damit lag die durchschnittliche Kinderzahl je Frau erstmals seit 1991 in den neuen Bundesländern so hoch wie im früheren Bundesgebiet (jeweils ohne Berlin). Wie in den vergangenen Jahren ging die durchschnittliche Zahl der Geburten bei jüngeren Frauen auch 2007 zurück, während sie bei den Frauen ab Ende 20 zunahm. Besonders ausgeprägt war diese Zunahme 2007 auch im Vergleich zu den Vorjahren bei den Frauen in einem Alter von etwa 33 bis 37 Jahren.

Bei der Berechnung der durchschnittlichen Kinderzahl je Frau werden alle Kinder berücksichtigt, die im Laufe eines Jahres geboren werden. Diese durchschnittliche Kinderzahl je Frau, die auch als zusammengefasste Geburtenziffer bezeichnet wird, wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im jeweils betrachteten Jahr.

Quellen: destatis, dpa.

http://www.destatis/de

Internetangebot des Auswärtigen Amts
www.auswaertiges-amt.de




16:57-22 August 2008 - Harmonija in Familie-Info


Thema : Familierecht





* Als Paar nur einen Haftpflichtvertrag

Auch Paare ohne Trauschein brauchen in der gemeinsamen Wohnung nur eine Haftpflichtpolice. Denn selbst wenn sie zwei Verträge aufrechterhalten, leisten die Versicherer keinen Schutz für den Fall, dass sie einander schädigen.

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* Hausbau, Scheidung - Was nun?

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* Kabinett regelt Vermögensaufteilung bei Scheidung

Bei Scheidungen soll das Vermögen künftig gerechter zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen auch Manipulationen zulasten eines Ehepartners verhindert werden.

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* Finanzieller Ausgleich zwischen nichtehelichen Lebenspartnern nach der

Trennung

 --> weiter...

 

* Kabinett beschließt neues Güterrecht bei Scheidung

 Geldgeschäfte betreuter Menschen sollen einfacher werden

 

 --> weiter...

 

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* Deutsch–spanisches Familienrecht – spanische Gerichte oder deutsche

Gerichte zuständig?

 --> weiter...



16:44-22 August 2008 - Harmonija in Familie-Info


Ratgeber Zähne : Stern.de



In Deutschland sind Zahnärzte teuer. Deshalb flüchten immer mehr Kassenpatienten Richtung Osten und lassen sich dort das Gebiss verschönern. Doch Verbraucher-Organisationen raten zur Vorsicht: Der Zahntourismus ist nicht ohne Risiko.

Was hilft, wenn das Zahnfleisch entzündet ist? Welche Füllung ist die beste? Stimmt die Qualität beim Zahnersatz aus dem Ausland? Der neue stern.de-Ratgeber Zähne hilft Ihnen schnell mit ausführlichen Informationen weiter. Experten der Medizinischen Hochschule Hannover beantworten Ihre Fragen. Testen Sie, wie gut Ihre Zähne in Schuss sind oder lernen Sie mit dem interaktiven Zahnarztstuhl alle Instrumente kennen, die Ihr Zahnarzt benutzt. mehr...


17:49-15 August 2008 - Harmonija in Medizin-Branche


Reise - News



"Fünf Millionen Zehn-Euro-Plätze"
Mit knackigen Werbesprüchen für Billgtickets haut Ryanair mal wieder kräftig auf die Pauke. Damit lenkt die Fluggesellschaft von Turbulenzen ab, die sie gerade durchfliegen muss. Weiter


Tickets bei Reiseportalen teurer als bei Airline

Wer seine Flugtickets über Reiseportale im Internet bucht, zahlt nach Erkenntnissen von Testern bis zu 16 Prozent mehr als bei der Airline selbst. Darüber informierte die Zentrale Fluggastberatung des Deutschen Flugangst-Zentrums in Düsseldorf.Weiter

Erleichterungen bei Bahnfahrten nach Polen
Neue Fahrkarten und der Streckenausbau auf beiden Seiten der Grenze sollen Bahnkunden in Zukunft die Reise nach Polen erleichtern. Mit dem Berlin-Gorzów-Ticket entfallen die bisher nötigen Einzelfahrscheine für jeden Streckenabschnitt.Weiter

Fluggeschäft drückt TUI in rote Zahlen
Beim Tourismus- und Schifffahrtskonzern TUI haben Belastungen im Fluggeschäft massiv auf die Erträge gedrückt. Unterm Strich schrieb die TUI deswegen im zweiten Quartal 2008 rote Zahlen. Beim künftig alleinigen Standbein, der Touristik, sieht sich die TUI aber insgesamt im Aufwind. Weiter

Fluggäste beschweren sich deutlich mehr
Brüssel (dpa/tmn) - Das Gepäck ist weg, der Flug verspätet sich oder fällt ganz aus - immer öfter beschweren sich Fluggäste in Europa über solche Probleme. Das melden die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) in Brüssel.



Saarbrücker Zeitung

16:55-15 August 2008 - Harmonija in Reise-Info


Verkehrsrechts - News



 

* Mit 1,6 Promille auf dem Drahtesel

 --> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31095

 

* Ist der EU-Führerschein noch in Deutschland gültig?

 --> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31102

 

*  Schweißperlen / rote Augen bei Verkehrskontrolle

 --> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31327

 

* Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall

--> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=32066

 

Parkhaus am Flughafen: Billig fliegen - teuer parken

http://www.sueddeutsche.de/reise/849/304822/text/?CMP=NLC-SDE071022&nlsource=taeglich

  

* Die Halterhaftung im Fuhrparkmanagement

--> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31895

  

* Welche Reparaturkosten können nach einem Autounfall ersetzt verlangt

werden?

 --> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=30379

 

16:49-15 August 2008 - Harmonija in Auto-Branche-Info


Familienrecht: Neuigkeiten



* Kein Unterhalt für geschiedenen Ehegatten bei Kinderbetreuung durch

neuen Ehegatten

è    weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=32044

  

* Deutsch - spanische Scheidung – FAQ

--> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31970

  

* Unterhalt – Wann muss eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet werden?

 --> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31791

 

* BGH – Unterhaltsgläubiger muss über Erhöhungen seines Einkommens

ungefragt informieren

è    weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31925

 

* Europa geht beim Scheidungsrecht getrennte Wege

 Neun EU-Staaten gehen zunächst ohne Deutschland voran

 --> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31729

 

è    http://www.123recht.net/Europarecht__c122.html

  

* BGH-Urteil: Anspruch auf verlängerten Betreuungsunterhalt

--> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31519

 

* Strategien nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum neuen

Betreuungsunterhalt

è    weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31569

  

* BGH: Ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich nicht unwirksam

--> weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=30251



16:44-15 August 2008 - Harmonija in Familie-Info


Miet- und Steuerrecht




Mietrecht
Neues Laminat verlegen und die Wände in den Lieblingsfarben streichen - um aus der neuen Wohnung ein gemütliches Zuhause zu machen, scheuen viele Mieter kaum Mühen. Allerdings sollten sie ihrer Kreativität nicht völlig freien Lauf lassen.Mehr zum Thema finden Sie unter

Tipps zur Gestaltung von wirksamen Renovierungsklauseln

weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=32050

Umfang der Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache bei

Vertragsbeendigung

 weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31053

 

Darf der Vermieter ungefragt in die gemietete Wohnung?

weiter... http://www.123recht.net/article.asp?a=31129

Vermieter muss Zugang der Betriebskosten-Abrechnung beweisen Mehr zum Thema finden Sie unter


Schönheitsreparaturen: Unklare Abgeltungsklausel kann unwirksam sein!Mehr zum Thema finden Sie unter


Steuerrecht
Nachgelagerte Rentenbesteuerung und das Damoklesschwert eines Verfahrens
wegen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung. Mehr zum Thema finden Sie unter



Alle Bürger erhalten lebenslang gültige Steuer-ID

Jeder Bürger erhält vom Finanzamt eine lebenslang gültige neue Lohnsteuernummer. Die Behörden begannen am Freitag damit, die Unterlagen an die Verbraucher zu verschicken.

 

Mehr zum Thema finden Sie unter:

> http://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/welt/weltnews/Finanzen-Steuern-Verbraucher;art8511,2473244

Die Erbschaftssteuerreform
Mehr zum Thema finden Sie unter

Altersvorsorge:
Früh übt sich, was ein Riester-Sparer werden will

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/966/304938/text/?CMP=NLC-SDE071022&nlsource=taeglich
 
Gericht bestätigt deutliche Kürzung der Invalidenrente
Die Kürzung von gut 1,6 Millionen Invaliden- und Hinterbliebenenrenten in Deutschland ist rechtens.
Mehr zum Thema finden Sie unter



16:23-15 August 2008 - Harmonija


Zahl der Erwerbstätigen stieg um eine Million



Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, bezogen im Jahr 2007 rund zwei Drittel (65%) der Erwachsenen zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus Erwerbstätigkeit; von den 51,7 Millionen Personen in diesem Alter waren das 33,8 Millionen.
Unterschiedlich hoch sind die Anteile bei Männern und Frauen: 74% der Männer zwischen 18 und 64 Jahren lebten überwiegend von Erwerbstätigkeit; bei den Frauen der gleichen Altersgruppe waren es nur 57%. 5,5 Millionen aller 18- bis 64-Jährigen (11% dieser Altersgruppe) lebten hauptsächlich von öffentlichen Leistungen (ohne Renten und Pensionen).


Insgesamt stieg die Gesamtzahl aller Personen, die überwiegend von Erwerbstätigkeit leben, zwischen 2006 und 2007 um rund eine halbe Million Personen von 33,8 Millionen auf 34,3 Millionen; bezogen auf die gesamte Bevölkerung bedeutet dies einen Anstieg dieser Gruppe von 41% auf 42%. 6,0 Millionen (7%) der insgesamt 82,3 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2007 hauptsächlich von öffentlichen Leistungen (ohne Renten und Pensionen). Dies waren 320.000 weniger als im Vorjahr. Ebenfalls rückläufig ist die Zahl der Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch Angehörige beziehen.

Sie sank zwischen 2006 und 2007 von 23,4 Millionen auf 23,0 Millionen. Weitere 18,5 Millionen lebten 2007 überwiegend von Renten- und Pensionszahlungen (22%), etwa 130.000 Personen mehr als im Jahr 2006.


Quellen: destatis.de, pa.



16:13-15 August 2008 - Harmonija in Interessant


Erben und Vererben will gelernt sein





Nach einer Studie der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. haben 74 Prozent der von ihnen Befragten weder ihr Testament gemacht, noch einen Erbvertrag geschlossen.
Rechtzeitig  Regelungen treffen.


Dabei sollen bis zum Jahr 2010 zwei Billionen Euro, das sind 2000 Milliarden, allein in Deutschland vererbt werden. Die richtig großen Summen, die den Löwenanteil an dieser gigantischen Summe ausmachen, werden aber nur an einige wenige gehen. Der Normalfall sind kleine Familienvermögen und Mittelstandbesitz.



Bald ein neues Gesetz?
Die Politiker basteln an einem neuem Erbschaftssteuer-Gesetz, das in absehbarer Zeit Gültigkeit haben soll. Experten raten daher, rechtzeitig Regelungen zu treffen, die steuerentlastend sind und Konflikte unter den Erben verhindern. Zwar reimt sich Erben auf sterben, aber es gilt noch immer der Satz vom „Verschenken mit warmer Hand“. Wer noch zu Lebzeiten Vermögenswerte innerhalb der Familie weitergibt, erspart den Erben Erbschaftssteuer, wenn sich das geschenkte Geld in erlaubter Höhe hält. Sonst wird Schenkungssteuer fällig.



Einen Anwalt zu Rate ziehen
Ein Anwalt für Erbrecht sollte bei der Testamentsabfassung hinzugezogen werden, wenn mehrere Familienmitglieder größere Werte erben sollen. Übrigens: Außereheliche Kinder sind zu gleichen Teilen erberechtigt wie leibliche, eheliche Kinder. Wenn es nur um kleine Sachwerte wie ein Schmuckstück oder Möbel geht, genügt das einfache, aber handgeschriebene Testament. Auch wer erbt, kann enttäuscht werden.

Man kann Schulden erben oder ein baufälliges Haus, auch Hausrat von geringem Wert ist mehr Problem als Segen: Er muss entsorgt werden. Die Erbschaft von größeren Geldwerten oder bedeutenden Immobilien sind nur einem sehr geringen Anteil der Bevölkerung vorbehalten.    


 djd/jb

Dazu passende Links:

Erbschaftssteuer Reform
Erben Erbschaftssteuer Was sich geändert hat 2008

Erbschaftsteuerreform
Jetzt gratis für Sie: Alle Infos zur Erbschaftsteuerreform von BBEV




12:52- 4 August 2008 - Harmonija in Familie-Info


Personalausweis im Scheckkartenformat



 

Die Bundesregierung hat die Weichen für den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat gestellt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, 23. Juli, dass die elektronische Karte von November 2010 an den bisherigen Ausweis ablösen und das Einkaufen im Internet erleichtern soll. Sie soll auch bei Überweisungen und Behördengängen hilfreich sein. Die digitale Speicherung von Fingerabdrücken in der Karte soll freiwillig sein.

Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Der neue "Perso" soll kleiner als bisher sein und einen Chip enthalten. Die Speicherung eines Fotos für Polizei und Grenzkontrollen ist für alle Bürger über 16 Jahre verpflichtend. Die Kosten für ähnliche Dokumente liegen in anderen Ländern zwischen 10 und 42 Euro; bisher kostet der deutsche Personalausweis etwa 8 Euro.

Auf Wunsch kann mit dem E-Ausweis auch eine elektronische Unterschrift für Verträge oder Urkunden per Internet/PC genutzt werden. Eine PIN-Nummer und ein Lesegerät für den Computer sind dazu nötig. Der neue Ausweis soll nach Prüfungen vom 1. November 2010 an ausgegeben werden. „Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an.

Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit,“ bekräftigte Bundesinnenminister Schäuble.

Quellen: BMI, dpa, pa


Internetangebot des Auswärtigen Amts
http://www.auswaertiges-amt.de/
Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der jeweils angegebenen Quelle.

Auswärtiges Amt Internetredaktion


16:33- 1 August 2008 - Harmonija in Deutschland


Angst vorm Fliegen weit verbreitet



 

Nürnberg/Baierbrunn (dpa/tmn) -
Rund drei Prozent der Deutschen leiden unter Flugangst. Und knapp neun Prozent sind noch nie geflogen, weil die Angst einfach zu groß ist. Das ergab eine repräsentative Umfrage der GfK-Marktforschung.

Fast ebenso viele Personen (8,2 Prozent) erklärten, dass sie sich in der Maschine oft unsicher fühlen und nervös sind. Dagegen sitzen 32,2 Prozent der Fluggäste völlig entspannt im Flieger. Für die Umfrage im Auftrag der in Baierbrunn erscheinenden Zeitschrift «Apotheken Umschau» wurden 2010 Männer und Frauen ab 14 Jahren befragt.

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16:25- 1 August 2008 - Harmonija in Reise-Info


Goethes Second Life



 

Das Goethe-Institut hat am Montag, 28. Juli  in der Internet-Welt „Second Life“ , eine eigene Präsenz eröffnet. Alle Besucher, die sich für Deutschland und die deutsche Sprache interessieren, können ein umfangreiches Veranstaltungs- und Informationsangebot nutzen.
Es gibt Videos, Deutsch-Schnupperkurse und einen moderierten Deutsch-Treff sowie ein Kulturprogramm.In einem Atelier arbeitet ein Medienkünstler jeweils für ein halbes Jahr an einem 3D-Projekt.

Großen Raum nehmen zudem zwei wechselnde Ausstellungen ein. Zu Beginn ist es die virtuelle Version der Ausstellung „Die Tropen. Ansichten von der Mitte der Weltkugel“, die vom 12. September bis 5. Januar 2009 im Berliner Martin-Gropius-Bau zu sehen ist.
Außerdem werden Arbeiten junger deutscher Modefotografen in „Second Life“ ausgestellt. Die Gewinnerfilme des Kurzfilmwettbewerbs „Die Macht der Sprache“ und weitere Beispiele aus der Arbeit des Goethe-Instituts können auf Videoleinwänden angesehen werden.
Eröffnet wird die „Second Life“-Präsenz am 28. Juli 2008 mit einem Live-Konzert des Sängers Bernd Begemann. „Mit dem Second Life-Projekt möchte das Goethe-Institut die neuen Möglichkeiten ausloten, die sich durch 3D-Communities für den interkulturellen Dialog und den Spracherwerb ergeben“, so Klaus Brehm, Leiter des Internet-Bereichs des Goethe-Instituts.
„Aus den Erfahrungen wollen wir Nutzungskonzepte für die Zukunft entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse der Second Life-Nutzer zugeschnitten sind.“

Sprungziel am 28. Juli ab 16 Uhr CET:
http://slurl.com/secondlife/Goethe%20Institut/

Quelle: GI

Weitere Informationen
Mehr Informationen über Deutschland finden Sie hier:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/D-Informationen/DInfos.html

Auswärtiges Amt
Internetredaktion








16:14- 1 August 2008 - Harmonija in Zuwanderung und Integration


Krankenversicherungskarte für Notfall im Ausland







Bei einer Erkrankung im Urlaub soll die Europäische Krankenversicherungskarte die ärztliche Behandlung erleichtern. Die Karte garantiert nach Angaben der Europäischen Kommission in Brüssel eine medizinische Notfallversorgung in 31 europäischen Ländern.

Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, außerdem die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Die kostenlose Karte wird von den einzelnen Staaten in der jeweiligen Landessprache ausgestellt, ist aber europaweit einheitlich gestaltet - damit sollen die Angaben für das medizinische Personal auch dann verständlich sein, wenn es die entsprechende Sprache nicht beherrscht.

Mit dem Dokument haben gesetzlich Krankenversicherte im Ausland Anspruch auf dieselbe medizinische Versorgung wie ein inländischer Patient. Die Behandlungskosten werden der Kommission zufolge ganz oder teilweise von der eigenen Krankenkasse übernommen. In einigen Ländern, etwa in Belgien oder Frankreich, muss der Patient aber den Arztbesuch im Voraus zahlen und sich die Kosten zu Hause zurückerstatten lassen.

Zu beachten ist auch, dass die Karte nur im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsversorgung verwendet werden kann - nicht aber in Privatkliniken. Sie ersetzt auch nicht die herkömmliche Auslandsversicherung für Zusatzleistungen. Wie die Karte beantragt wird, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse - bei manchen Anbietern ist sie bereits auf der Rückseite der normalen Chipkarte zu finden. Eingeführt wurde sie in der EU schon vor vier Jahren, 36 Prozent der EU-Bürger besitzen sie bislang.

Weitere Infos:

Mehr zum Thema finden Sie unter:





16:01- 1 August 2008 - Harmonija in Medizin-Branche


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