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Was tun, wenn Hund oder Katze gern den Kot anderer Tiere fressen? Stecken sie sich dann mit Würmern an?
Prof. Dr. Thomas Schnieder vom Institut für Parasitologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover und Vorsitzender der Expertenorganisation ESCCAP dazu: „Fressen Hund oder Katze den Kot ihrer Artgenossen, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich darüber mit Würmern anstecken, enorm hoch. Zwar sind viele Parasitenstadien in frischem Kot noch nicht ansteckungsfähig, aber das Alter des Kots ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, so dass man vom ungünstigsten Fall ausgehen muss.
Kotfressen sollte daher konsequent unterbunden werden. Ist dies nicht möglich, ist eine monatliche Entwurmung dringend zu empfehlen.“
Oft aber fressen Hunde und Katzen gar nicht den Kot ihrer Artgenossen, sondern vielmehr den anderer Tiere wie Kaninchen, Schaf, Pferd oder Kuh. Da die Würmer dieser Tierarten für Hund und Katze nicht ansteckend sind, bedeutet dies kein erhöhtes Risiko. Aber, so fügt Prof. Schnieder hinzu: „Zu bedenken ist, dass Hunde und Katzen, die frei, vielleicht sogar ohne Aufsicht herum laufen und damit Gelegenheit haben, den Kot anderer Tiere zu fressen, allgemein ein erhöhtes Risiko für Wurminfektionen haben. Eine regelmäßige Entwurmung bzw. Untersuchung von Kotproben ist daher auch bei diesen Tieren unbedingt notwendig.“

Weitere Tipps & Informationen zur Bekämpfung von Würmern bei Hunden und Katzen finden Sie auf der Internetseite des European Scientific Counsel Companion Animal Parasites (ESCCAP) unter www.esccap.de.

08:20- 4 Februar 2009 - Dein Tierwelt-Team in Tipps vom Tierarzt


Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Wildtiere eingeführt, dass in der Zeit vom 01.04. - 15.07. (der so genannten allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft jede Person verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde an der Leine geführt werden.
Ausnahmen gelten nur für die rechtmäßige Jagdausübung, den Rettungseinsatz, die Landespolizei, die Bundespolizei und den Zoll.
Wer trotzdem seinen Hund in dieser Zeit frei laufen lässt, kann mündlich verwarnt, bei Uneinsichtigkeit aber auch zu einem Verwarngeld in Höhe von 10 € "verdonnert" werden.
Diese Regelung soll keine Schikane für Hundehalter sein, sondern hat durchaus ihren Sinn:
Ganz besonders in der Brut- und Setzzeit können Hunde im Wald zu einer tödlichen Bedrohung fürs Jungwild werden. Die strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in der Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen schützen.
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich Hundehalter, teils aus Unkenntnis, teils aus Sorglosigkeit, nicht an diese Bestimmung halten. Es sei darauf hingewiesen, dass auch Hunde, die nicht wildern, freilaufend eine Störung der zu schützenden Waldtiere darstellen.

Hunde als Gefahr für Wildtiere

“Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen”; “Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall” - solche Meldungen sind in diesen Wochen zu lesen. Wenn die Hunde angeleint sind, können solche Vorfälle vermieden werden. Vor allem hochträchtige Rehe, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen im Frühjahr mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer. So mancher Hund, der ansonsten aufs Wort gehorcht, wird überraschend unberechenbar, wenn er eine frische Fährte aufgenommen hat. Dies kann gerade während der Brut- und Setzzeit fatale Folgen haben.
Häufig argumentieren die Halter, ihre Hunde seien friedlich. Dabei verkennen sie aber, dass es für aufgestöberte Jungtiere wie z. B. Rehkitze oft schon tödlich ist, wenn sie vom Hund aufgescheucht werden und dabei wegen einer kleinen Berührung auch nur teilweise dessen Geruch annehmen. Das Elterntier nimmt bereits die kleinste Veränderung der Witterung wahr und lässt dann seinen Nachwuchs unversorgt - dessen qualvolles Zugrundegehen ist die grausame Folge. Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern oder kühlen aus. Die Hundehalter selbst können diesen Vorgang meistens überhaupt nicht wahrnehmen, wenn sich das Geschehen im dichten Gras oder Unterholz abspielt. Auch kleine Hasen werden häufig von im Wald herumtollenden Hunden "apportiert". Ist der angebrachte Junghase nach dem Hundekontakt unverletzt, sollte er möglichst dort wieder abgesetzt werden, wo es aufgefunden wurde. Nur, wenn die Mutter das Junge nicht mehr annimmt, ist ein Eingreifen gerechtfertigt und erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass Hasen dem Jagdrecht unterliegen. Daher muss unbedingt der örtlich zuständige Jäger informiert werden. Ist die Adresse nicht bekannt, kann die Gemeinde oder die Polizei behilflich sein.

Was kann man denn tun?

Was tun, damit die Hunde trotzdem noch zu ihrem Auslauf kommen - und nicht ein Vierteljahr lang Langeweile haben?
Es gibt in einigen Gebieten Freilaufflächen, auf denen auch in der Brut- und Setzzeit das Laufen ohne Leine erlaubt ist. Wenn man in der Nähe einer solchen Fläche wohnt, kann man seinen Spaziergang hierhin verlegen und vielleicht gleich noch Kontakte zu anderen Hundebesitzern knüpfen, die Hunde miteinander toben lassen und dafür dann vielleicht einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen.
Alternativ kann man zum Beispiel mit dem Hund Fahrradtouren an langer Leine unternehmen, um dem Tier den notwendigen Auslauf zu bieten? Viele Hundeschulen haben ein großes, eingezäuntes Gelände zur Verfügung, auf dem Hunde mit Artgenossen spielen können, z. B. für Junghunde im Rahmen einer Welpenspielstunde, aber oft auch für ausgewachsene Hunde.
Besonders viel Freude macht man den meisten Hunden, wenn man sich mit anderen Hundebesitzern zum gemeinsamen Spaziergang verabredet - dann genügt auch eine kleinere Fläche, weil die Tiere miteinander toben können!


14:34-30 April 2008 - Xiane77 in Tipps vom Tierarzt


Vielleicht haben Sie ja schon gehört, dass es für Hunde und Katzen inzwischen Krankenversicherungen gibt. Diese funktionieren ganz ähnlich denen, wie Sie das von sich selbst kennen – nur sind sie erheblich günstiger.

Prinzipiell lassen sich bei den meisten Anbietern zwei Modelle unterscheiden: Eines beinhaltet einen „Rundum-Schutz“, das andere deckt lediglich Kosten für eventuelle Operationen bei Ihrem Tier ab, ist dafür aber auch günstiger.

Bei den Preisen sollte man bedenken, dass man selbst für seine persönliche Krankenversicherung mindestens etwa 200-300 Euro im Monat von seinem Bruttoeinkommen bezahlen muss und der Arbeitgeber noch einmal den selben Beitrag zahlt.

 


 


Modell 1: Operations-Kosten-Versicherung

Eine solche Versicherung ist vergleichsweise günstig, zahlt jedoch auch nur im Fall einer nötigen Operation, nicht bei Blutuntersuchungen oder Impfungen. Es werden auch alle Kosten für die Voruntersuchungen und Nachbehandlungen übernommen, es sei denn, dies ist im Vertrag nicht erwähnt – bitte immer darauf achten, denn meistens ist die Operation an sich gar nicht so teuer wie das „Drumherum“ wie vorherige Blutuntersuchungen oder ein Kontroll-Ultraschall und die Medikamente für die Nachbehandlung. Meist gibt es keine Selbstbeteiligung, das heißt, Sie müssen nichts hinzubezahlen.
Die Bedingung für den Abschluss einer solchen OP-Kosten-Versicherung ist meist nur ein bestimmtes Höchstalter des Tieres, da die Versicherungen natürlich bei älteren Hunden oder Katzen mehr Operationen einkalkulieren müssen.

Die Preise liegen bei ca. 15-20 Euro pro Monat bei Hunden bzw. 10 – 15 Euro pro Monat für Katzen.


Achtung, Kostenfalle!

Bei allen Versicherungen sollte man darauf achten, dass nicht nur der einfache Satz übernommen wird. Die meisten Tierärzte rechnen mehr als den einfachen Satz ab, üblich sind der 1,2- bis 1,5-fache Satz, im Notdienst müssen sogar doppelt so hohe Sätze abgerechnet werden. Wenn die Krankenversicherung nur den einfachen Satz abdeckt, müssen Sie eventuell doch noch Zuzahlungen machen!


Modell 2: „Rundum-Sicherheits-Paket“
Hier werden (versicherungsbedingt) die Hunde in 3 , die Katzen in 2 Gruppen eingeteilt.
Gruppe I ( kleiner als 45cm und nicht zur speziellen Hundeschaft gehörend)
Gruppe II( größer als 45cm und nicht zur speziellen Hundeschaft gehörend) €
Gruppe III ( Spezielle Hundeschaft)

Bzw.

Hauskatzen (je nach Rasse)          
Freigängerkatzen                         

Je nach Gruppeneinteilung zahlt man für Hunde 30-45 Euro pro Monat, für Katzen 15-20 Euro Monatsbeitrag.

Leistungen: Meist werden in jedem Jahr bis zu einer bestimmten Summe (ca. 60-80 Euro) Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkur und Flohprophylaxe übernommen. Meist übersteigen die wirklichen Kosten diesen Wert jedoch, gerade für größere Hunde sind nämlich Floh-, Zecken- und Wurmmittel wesentlich teurer.
Im Falle eines Verkehrsunfalls im öffentlichen Straßenverkehr werden alle Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze erstattet.
100%ige Erstattung aller Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen inklusive Arzneimittel , Unterbringungskosten in einer Tierklinik, Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT) sowie physikalische Therapie.

Das heißt, wenn der Hund Durchfall hat, die Katze eine Nierenerkrankung bekommt oder vor ein Auto läuft, wird alles von der Versicherung bezahlt.

Manche Versicherungen beinhalten sogar einen Auslandsschutz, was für einige Hundehalter sicherlich interessant ist.


Bitte darauf achten, ob Selbstbeteiligungen im Vertrag stehen, hier können sich einige finanzielle Fallen verbergen.

Im Zweifelsfall sollte man immer seinen Tierarzt um Rat fragen.


Wenn man eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte man seinen Tierarzt jeweils vor Beginn der Behandlung darauf hinweisen, da dann die Rechnung ganz explizit mit den einzelnen Abrechnungsziffern der Gebührenordnung geschrieben werden muss. Es erleichtert die Arbeit und spart Zeit, wenn der Tierarzt dies von Anfang an weiß.

 



15:35-23 April 2008 - Xiane77 in Tipps vom Tierarzt


Ja, klar – kleine Katzenbabys sind niedlich und man möchte sie am liebsten ständig auf den Arm nehmen, mit ihnen kuscheln, sie streicheln, füttern, einfach nur beobachten…

Aber irgendwann wird auch die niedlichste Katze groß und das Interesse an ihr lässt leider meistens auch ein bisschen nach. Nicht ohne Grund sind die Tierheime überfüllt mit Katzen. 

 

Da eine Katze zweimal jährlich Welpen bekommen kann und meist 5-6 Babys geboren werden, vermehren sie sich sehr rasch – besonders jetzt im Frühjahr erwarten viele Katzenbesitzer überraschenden und oft ungewollten Nachwuchs von ihren Stubentigern!

Leider führt dies oft dazu, dass keine Abnehmer für die Kätzchen gefunden werden – die Katzenbesitzer haben nun auf einmal viel mehr Mäuler zu füttern und noch dazu wollen Katzenwelpen ja auch geimpft und regelmäßig entwurmt werden – hohe Kosten entstehen, mit denen man nicht gerechnet hat.

 

Außerdem kann sich die Mieze beim Decken mit diversen Erkrankungen anstecken, unter anderem mit FIV, dem so genannten Katzen-AIDS. Da man gegen diese Erkrankung auch nicht impfen kann, ist die einzig mögliche Vorbeugung die Verhinderung der Paarung.

Wer seine Katze also nach draußen lässt, sollte sie kastrieren lassen.

 

Die Kastration bei Katzen sollte man vornehmen, sobald sie zum ersten Mal rollig wird. Das ist bei einigen Katzen mit einem halben Jahr der Fall, bei anderen erst deutlich später.

Der Eingriff ist meist nach zwei Tagen vergessen, und den Schnitt am Bauch erkennt man schon nach einem Monat kaum noch. Über die Kosten kann man sich vorher bei seinem Tierarzt informieren. Zehn Tage später können die Fäden gezogen werden, in einigen Fällen wird aber auch mit einem selbstauflösenden Faden genäht, der nicht gezogen werden muss. Medikamente sind meist nicht nötig.

 

Kater kastrieren – warum?

Klar, wenn man einen Kater hat, kann man zumindest keinen ungewollten Nachwuchs bekommen… aber trotzdem sollte man seinen Haustiger nicht ungehemmt auf Freiersfüßen wandeln lassen. Auch ein Kater kann sich natürlich bei der Paarung mit Krankheiten anstecken – und noch dazu kann er sich bei Rangkämpfen mit anderen Katern, die um die gleiche Dame buhlen, gefährliche Verletzungen zuziehen! Auch streifen unkastrierte Kater viel mehr umher, auf der Suche nach paarungsbereiten Katzen – die Gefahr, von einem Auto erfasst zu werden, ist viel größer!

Abgesehen davon will doch sicher niemand dafür verantwortlich sein, wenn irgendwo der niedliche Nachwuchs des eigenen Katers im Tierheim abgegeben oder im schlimmsten Fall sogar getötet wird.

 

Die Kastration kann man bei Katern ungefähr ab einem Alter von 5-6 Monaten vornehmen und natürlich jederzeit danach. Meist sind die Kerlchen in diesem Alter auch schon so weit, dass sie geschlechtsreif sind, und so lange wartet man üblicherweise auch ab. Die Geschlechtsreife bemerkt man daran, dass der Urin strenger ("nach Kater") riecht, und manche Kater markieren auch mit kleinen Urinspritzern in der Wohnung ihr Revier. Da dies sehr unangenehm riecht, ist bei Katern, die in der Wohnung leben, meist sowieso eine Kastration sinnvoll


Die Kastration bei Katern ist ein recht schneller Eingriff, der von den Tieren meist sehr sehr gut vertragen wird. Die Hoden werden dabei entfernt und die Samenleiter und Gefäße abgebunden, so dass es nicht mehr bluten kann. Die Wunde bleibt offen und wird nicht vernäht, so dass auch keine Fäden gezogen werden müssen.
Nur in äußerst seltenen Fällen belecken sich die Kater, so dass die Wunden meist völlig unproblematisch abheilen. Schon am Tag nach der Kastration sind die Tiere wieder fit, nur der Hodensack ist meist noch durch die Operation etwas angeschwollen. Diese Schwellung verringert sich in den folgenden Tagen - nach zwei Wochen wird man schon fast nichts mehr erkennen.
Die Operation kostet je nach Art der Narkose und auch je nach Gebiet, in dem man wohnt (Stadt ist meist teurer als Land) unterschiedlich viel, die Preise schwanken dabei vermutlich um 10-20 €.
Es ist sinnvoll, die Narkose bei Freigängern auch gleich für eine Tätowierung zu nutzen, die einem Finder anzeigt, dass dies keine streunende Katze ist, sondern dass sie oder er jemandem gehört. Auch ein Mikrochip kann eingesetzt werden, dies ist aber auch ohne Narkose möglich.
Am Tag vor der Kastration wird abends das Futter weggestellt, damit die Narkose besser vertragen wird. Erst wenn der Kater wieder ganz fit ist und ohne zu schwanken läuft, kann man vorsichtig eine kleine Menge Futter geben. Wasser sollte man am Morgen der Kastration ebenfalls wegstellen und auch erst nach einigen Stunden nach der OP wieder anbieten.

 



22:13-16 April 2008 - Xiane77 in Tipps vom Tierarzt


Bald kommen die Pfingstferien, danach schon der Sommerurlaub, und wir Menschen machen Pläne für die Reise in den Süden oder auch an die See… Die Besuche im Reisebüro gehören aber nicht zu den einzigen Vorbereitungen für die freie Zeit – man muss auch für seine Haustiere Vorkehrungen treffen!

Tiere mit in den Urlaub nehmen…

Eigentlich ist es nur bei Hunden sinnvoll, sie mit in den Ferienort zu nehmen, und auch das gilt nicht immer. Bei Fernreisen ist es immer mit erheblichem Aufwand verbunden, ein Tier mitzunehmen, und ob es für den Hund nicht besser wäre, zu Hause zu bleiben, wenn Herrchen und Frauchen zu einem Strandurlaub in Griechenland aufbrechen, ist die große Frage.

Grundsätzlich sollte man sich überlegen, ob man dem Tier am Ferienort gerecht werden kann. Will man zum Beispiel innerhalb Deutschlands verreisen oder an die Nord- oder Ostsee fahren, um dort täglich ausgedehnte Spaziergänge oder (Rad-)wandertouren zu unternehmen, ist der Hund sicherlich glücklich, wenn er in dieser Zeit besonders viel Bewegung bekommt und seine Familie den ganzen Tag um sich hat. Bei kranken oder älteren und bewegungseingeschränkten Hunden ist eine längere Radtour allerdings nicht sinnvoll – hier sollte überlegt werden, ob der Hund auch am Ferienort mal einige Stunden lang von anderen betreut werden kann oder ob er eine Weile im Hotel oder Ferienhaus allein bleiben kann.

Bei einem Badeurlaub wird ein Hund weniger auf seine Kosten kommen. Meist sind die Badestrände für Hunde während der Hauptsaison gar nicht zugelassen, so dass man mit Bello fern der schönen Strände spazieren gehen muss, während man doch eigentlich viel lieber faul am Pool liegen würde. Zudem ist für unsere Vierbeiner der Wechsel in heißeres Klima nicht so einfach – schließlich lässt sich ein Fell nicht so leicht ausziehen wie ein dicker Wollpullover, und so kommen die Hunde manchmal ganz schön ins Schwitzen.


Auch der Flug an den Ferienort ist für Hunde beschwerlich. Größere Hunde müssen ja sowieso in einer extra Box in den Gepäckraum, was für sie erheblichen Stress bedeutet, wenn sie diese Art des Transports nicht gewöhnt sind. Aber auch kleine Hunde unter 6 kg, die in Reisetaschen mit in den Flugzeuginnenraum dürfen, haben mitunter an Reiseübelkeit zu leiden, wenn das Flugzeug innerhalb kurzer Zeit große Höhenunterschiede überwindet.

Die Reise im Auto ist für Hunde, die sich gerne im Kofferraum transportieren lassen, dagegen entspannter, vor allem, wenn man ohne Stress fährt und genug Zeit für Pausen einplant.

Man sollte bei Reisen mit dem Hund zudem folgendes beachten:

Ins Gepäck gehört auf jeden Fall der Heimtierausweis, und natürlich sollte eine gültige Tollwutimpfung vorliegen. Für die meisten Länder reicht dies aus, Sonderregelungen gibt es außerhalb der EU sowie in England, Irland, Schweden und auf Malta. Bitte vorher beim Tierarzt erkundigen, welche Einreisebestimmungen jeweils gelten! Darüber hinaus kann der Tierarzt auch Auskunft über Krankheiten geben, mit denen sich ein Hund im Ausland anstecken kann, zum Beispiel Herzwürmer oder Babesiose. Mit bestimmten Vorsichtsmaßnahmen und Medikamenten kann man die Übertragung solcher Krankheiten verhindern.

… oder das Tier zu Hause lassen?

Für viele Tiere ist es wesentlich stressfreier, wenn man sie zu Hause lässt und für eine gute Pflege sorgt! Natürlich kann man einen Hamster, einen Wellensittich oder seine Meerschweinchen problemlos im Käfig zu den Nachbarn oder Freunden bringen und diese bitten, sich in der Zeit der Abwesenheit um das Tierchen zu kümmern. Wichtig ist, dass man seine Tierbetreuer lange vor der Reise fragt und mit ihnen auch genau abspricht, was getan werden soll. Vor allem, wenn es um Futterunverträglichkeiten oder die regelmäßige Eingabe von Medikamenten geht, sollte man hier schon im Vorfeld besprechen, ob es dabei Probleme gibt. Zum Beispiel sollte man jemandem, der noch nie einer Katze Tabletten eingegeben hat, genau zeigen, wie es geht, bevor man ihn mit seinem herzkranken Stubentiger für 2 Wochen allein lässt, denn im Zweifelsfall hat die schlaue Katze dann zwei Wochen lang die Tabletten immer schön hinter dem Sofa versteckt, anstatt sie zu schlucken, und bekommt womöglich gesundheitliche Probleme.

Bei Meerschweinchen, Kaninchen und anderen Kleintieren ist es auch ganz wichtig, dass man über die Häufigkeit der Käfigreinigung spricht oder über das freie Laufen in der Wohnung der Betreuer – Kabel werden ja gerne angeknabbert, und die lieben Kleinen finden jede Fluchtmöglichkeit!

Katzen sind oft zufrieden, wenn man sie in der gewohnten Umgebung lässt und regelmäßig jemand kommt, der sie füttert und mit frischem Wasser versorgt. Es ist natürlich toll, wenn derjenige dann auch Zeit für ein paar Streicheleinheiten und eine Spielrunde hat! Man läuft natürlich Gefahr, dass eine gelangweilte Mieze die Wohnung auf ihre Art verschönert und Tapeten ankratzt, Blumenerde aus Töpfen holt und Pflanzen beknabbert. Im Zweifelsfall sollte man darüber nachdenken, den Stubentiger in eine Katzenpension zu geben. Der Tierarzt hat meist Adressen von Katzenpensionen oder aber auch von Menschen, die gegen ein geringes Entgelt eine einzelne Katze für die Urlaubszeit zu sich nach Hause nehmen. Letzteres ist besonders geeignet für Katzen, die sich nicht mit Artgenossen vertragen.

Hunde können meist recht problemlos zu Freunden gegeben werden, wenn sie gut erzogen sind und auch auf den Freund hören. Wichtig ist, dass es jemand mit Hundeerfahrung ist, dem man seinen Bello für die Urlaubszeit anvertraut. Der Betreuer muss ja zum Beispiel auch einschätzen können, ob sich der Hund normal verhält oder ob er womöglich krank ist und zum Tierarzt muss.

Auch für Hunde gibt es Tierpensionen – man findet sie im Internet, über das Branchenverzeichnis oder über den Tierarzt. Gut geführte Pensionen erkennt man daran, dass sie gültige Impfungen und eine frische Entwurmung des Tieres verlangen. So kann man sicher sein, dass man sein Haustier nach dem Urlaub auch gesund zurückbekommt!



13:50- 9 April 2008 - Xiane77 in Tipps vom Tierarzt