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In vielen Restaurants und Feinkostläden in Deutschland und Europa wird immer noch „Stopfleber“ verkauft. Die zu hohen Preisen als exklusive Feinkost angebotene Innerei ist mit unglaublichen Qualen für die Tiere verbunden, so der Deutsche Tierschutzbund.

Enten und Gänse werden zwangsernährt, oft maschinell mit Futterpumpen, wobei sie schlimme Verletzungen erleiden können. Das Stopfen von Gänsen und Enten ist in Deutschland verboten, nicht aber der Import der Stopfleber.

EU-weit ist die Zwangsmast der Tiere nicht verboten. So werden die zum großen Teil aus Ungarn stammenden zweifelhaften „Delikatessen“ auch hierzulande angeboten. Der Verband in Bonn fordert die Politik zum Handeln und ruft Verbraucherinnen und Verbraucher zum Verzicht auf.
 
„Dass Stopfleber oder so genannte Foie Gras weitläufig noch immer als Feinkost betrachtet wird, ist ein Armutszeugnis für eine zivilisierte Gesellschaft. Das Leid der Tiere und die qualvollen Haltungsbedingungen der Gänse und Enten werden dabei komplett ausgeblendet“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
 
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden. Enten und Gänse befinden sich in winzigen Einzelkäfigen, die ihre Bewegung fast komplett einschränkt.

Dreimal täglich wird ihnen ein Futterbrei eingeflößt. Dabei leiden die Tiere unter erheblichem Stress, auch Verletzungen der Speiseröhre und des Magens kommen vor. Durch die Mast verfettet die Leber und schwillt auf das 5 bis 13fache des Normalgewichtes an. Die Schlachtung erfolgt im Allgemeinen kurz bevor die Tiere durch Kreislaufversagen, Zusammenbruch des Stoffwechsels und Leberverfettung ihren Qualen erliegen.
 
Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein europaweites Verbot der Zwangsmast und ein Importverbot von Stopfleberprodukten für Deutschland. Auch die in Deutschland im Herbst und Winter angebotenen Enten und Gänse stammen teilweise aus der Stopfleberproduktion. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aufgefordert zu Gunsten der Tiere auf diese Angebote und Foie Gras zu verzichten und auf vegetarische Alternativen oder Fleisch aus artgerechter Haltung – wie es der NEULAND Verein anbietet – auszuweichen.

16:42-14 November 2008 - MelsBiene in Tierschutz


Auf einem Gelände in der Bonner Rheinaue will der Unternehmer Frank Asbeck, Chef der Solartechnik-Firma Solarworld, ein Löwengehege bauen. Dort soll ein afrikanisches Löwenpärchen einziehen. Der Deutsche Tierschutzbund und der ihm angeschlossene Tierschutzverein Bonn und Umgebung e.V. lehnen dieses Vorhaben mit Entschiedenheit ab.

Am morgigen Samstag können alle Bürgerinnen und Bürger den Protest gegen die Pläne mit Ihrer Unterschrift in der Bonner Innenstadt unterstützen.
 
Das geplante Löwen-Freigehege in den Bonner Rheinauen ist als eine reine Freizeitattraktion angelegt, wobei Tierschutzbelange völlig in den Hintergrund treten, so die Tierschützer. Die bloße Zurschaustellung von großen exotischen Tieren erinnere deutlich an die tierschutzwidrige Menageriehaltung vergangener Zeiten und widerspreche einer ethisch verantwortbaren Tierhaltung im 21. Jahrhundert.
 
Unabhängig von den mit der Errichtung eines Geheges zu erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sei auch fraglich, ob die Anforderungen der EU-Zoorichtlinie bzw. des Landschaftsgesetzes des Landes NRW (vgl. § 68 „Zoos“) hinreichend erfüllt werden könnten. So müssen Zoos eine verhaltensgerechte Haltung sicherstellen und hinsichtlich des Artenschutzes einen konkreten Beitrag leisten.
 


Eine verhaltensgerechte Haltung der Löwen in Gefangenschaft sei bereits deshalb in Frage zu stellen, da im Zoo wesentliche Verhaltensweisen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt ausgelebt werden können, beispielsweise. das Territorial-, Erkundungs- und Jagdverhalten. Die Tatsache, dass Löwen in freier Natur Reviere zwischen 20 und 400 km2 für sich beanspruchen, verdeutlicht, dass auch akzeptable Gehegegrößen für eine Gefangenschaftshaltung nahezu illusorisch sind.
 
Keinesfalls wäre die Einrichtung ein Beitrag für den Artenschutz, da dies unter anderem ein verantwortungsvolles Zuchtmanagement für Löwen voraussetzen würde. Dies gelänge in der Praxis nicht einmal den etablierten Zoos, so dass seit geraumer Zeit von den Zooverbänden gefordert wird, die Einschläferung gesunder „überzähliger“ Jungtiere zu legalisieren, stellen die Tierschützer fest.

16:40-14 November 2008 - MelsBiene in Tierschutz


Der Verein Pferderettung e.V. setzt sich für zuviel "produzierte" Fohlen ein, die, noch bevor ihr Leben richtig begonnen hat, den Weg zum Metzger antreten müssen!
Aber auch anderen Pferden, die in Not geraten sind, schlecht gehalten werden oder auch einfach nur ein neues Zuhause benötigen, wird wenn möglich geholfen:
Sei es durch direkte Vermittlung oder im akuten Notfall auch vorläufige Unterbringung in einer Pflegestelle, bis ein artgerechtes Zuhause gefunden ist!

Das besondere an diesem Verein ist, dass sie weder Züchter noch Metzger und auch niemanden, der seine Tiere abgeben muss, verurteilen und lediglich auf die Problematik aufmerksam machen möchten und Pferden helfen wollen, ein artgerechtes Leben führen zu dürfen.

Gerade jetzt suchen sie beispielsweise dringend Retter für 4 Freiberger Hengstfohlen mit Standort Schweiz. Die Fohlen würden sonst noch diesen Monat zum Metzger müssen, da der Züchter keine Möglichkeit hat sie mit aufzustallen und es dort bereits angefangen hat zu schneien.
Es konnten dieses Jahr bereits einige Fohlen und Pferde in gute Hände platzieren, aber hier wird die Zeit knapp:


Auch wenn kein Platz für ein Fohlen vorhanden ist. Helfen kann trotzdem jeder Pferdefreund:
Unterstützung in Form von Geld- und Sachspenden werden im Tierschutz immer benötigt. Hier z.B. werden immer wieder Pferde gebracht, welche die Hilfe des Vereins benötigen.

Falls Du noch auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken für Pferdefreunde in der Verwandtschaft und Freundeskreis bist, frag nach, ob sie statt eines Geschenkes nicht lieber eine Spende für die Pferderettung bevorzugen würden.

10:14-13 November 2008 - Dein Tierwelt-Team in Tierschutz


Sergio Cona betreibt ein Ein-Mann-Unternehmen. Er ist in der fünften Generation Fischer auf einer kleinen Insel im Indischen Ozean, nur einige Kilometer von der afrikanischen Küste entfernt. Nach seinem Auskommen befragt, schwärmt er über den Fischreichtum vor seiner Insel und verrät gleichzeitig das Geheimnis "seines" Bazaruto Archipels. Die den Inseln vorgelagerten Korallenriffe verhindern, dass sich die internationalen industriellen Fischfangflotten der Inselgruppe vor Mosambik nähern und ihm seine einzige Lebensgrundlage rauben. Während er und seine Kollegen mit Hilfe kleiner Netze hier und da Beute machen, pflügen die Industrieschiffe mit ihren Schleppnetzen den Meeresboden um und hinterlassen ökologische Wüsten.

Auf dem Kongress der IUNC-Weltnaturschutzunion in Barcelona Anfang Oktober warnten Experten erneut vor den Folgen der Überfischung der Weltmeere. Die Experten des Kongresses waren sich einig: die Meere erwärmen sich, der pH-Wert steigt, Verunreinigungen nehmen zu und gleichzeitig nehmen die biologische Vielfalt sowie das Wachstum von Plankton, die Lebensgrundlage alles Meereslebens, ab. Doch nicht nur Wissenschaftler, sondern auch die Lebensmittelindustrie ist besorgt und unternimmt ihrerseits Anstrengungen, nachhaltige Praktiken für den Fischfang zu propagieren. Doch um die Weltmeere effektiv zu schützen, müssten umgehend die Vereinten Nationen aktiv werden und Schutzgebiete auf Hoher See ausweisen. 64 Prozent der Weltmeere liegen in internationalen Gewässern abseits der Küsten, wo nahezu unkontrollierte Ausbeutung möglich ist.



Aber auch die Verbraucher sind gefragt. Zwar leistet Fisch auf dem Speisezettel einen wichtigen Beitrag zur gesunden ausgewogenen Ernährung, jedoch sollte beim Einkauf darauf geachtet werden, aus welcher Region der Fisch kommt. Die Umweltorganisation WWF gibt einen Fisch-Führer heraus und das Label des "Marine Stewardship Council" (MSC), das auch in Deutschland bereits auf vielen Produkten zu finden ist, gibt eine gute Orientierung. Wer als Anbieter das Label nutzt, muss nachweisen, dass er nicht zu viel Fisch fängt und auf andere Fischarten, Meeressäuger und Wasservögel Rücksicht nimmt. Großmaschige Netze bewirken, dass Jungfische entfliehen können, weiter wachsen und sich vermehren. Unlängst haben sich die deutschen Seelachsfischer an der Nordsee dieser MSC-Prüfung unterzogen.

Mit der Überfischung von Nutzfischen und der damit verbundenen Degradierung von Lebensräumen am Meeresboden beschäftigt sich aktuell eine Konferenz in Stralsund, zu der das Bundesumweltministerium eingeladen hat. Dort werden auch die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens "Ökosystemverträgliches Fischereimanagement in Schutzgebieten" des Internationalen Rats für Meeresforschung in Kopenhagen vorgestellt und diskutiert.

11:46-12 November 2008 - MelsBiene in Tierschutz


Seit über 25 Jahren kämpft der Deutsche Tierschutzbund zuerst in Deutschland dann EU-weit für die Abschaffung von Tierversuchen für Kosmetika. Als erste Tierschutzorganisation zeigte er mit der Kosmetik-Positivliste, dass Hersteller auch ohne weiteres Tierleid Kosmetika entwickeln können und informierte die breite Öffentlichkeit über die grausamen Tierversuche für Lippenstifte, Cremes und Shampoos.
 
Ziel sei es zum einen ein Verbot von Tierversuchen in der EU für die Entwicklung von Kosmetika und zum anderen ein EU-weites  Verbot für die Vermarktung von Kosmetika, die außerhalb der EU in Tierversuchen entwickelt wurden.
 
Mit EU-weiten Kampagnen gelang es, 1993 erstmalig die Ankündigung eines Vermarktungsverbotes für in Tierversuchen getestete Kosmetikprodukte in einer EU-Richtlinie zu verankern. Es bedurfte immer weiterer Protestaktionen, Unterschriftensammlungen und Überzeugungsarbeit bei politisch Verantwortlichen, um letztendlich ein EU-weites Tierversuchsverbot ab 2009 und ein Vermarktungsverbot frühestens ab 2013 zu erreichen.
    

Am 31.05.2002 überreichte die Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, Dr. Brigitte Rusche, über 52.000 kurzfristig gesammelte Unterschriften von deutschen Bürgerinnen und Bürger an die Parlamentarierin und langjährige Kosmetik-Berichterstatterin, Dagmar Roth-Behrendt. Die Forderung nach einem sofortigen und konsequenten Vermarktungs- und Tierversuchsverbot im Bereich Kosmetik bestärkte das Europäische Parlament darin, nicht den Verwässerungsversuchen der EU-Kommission nachzugeben, sondern sich auch in der zweiten Lesung zur EU-Kosmetikrichtlinie für strikte Tierversuchsverbote einzusetzen.

Oft gehören Beagle, vor allem in der Forschung, zu den Versuchstieren:


 
Nachdem das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen ist, verfolgt der Deutsche Tierschutzbund die nationale Umsetzung und setzt sich dafür ein, dass auf nationaler und europäischer Ebene verstärkt tierversuchsfreie Verfahren für die Sicherheitsprüfung von Chemikalien (darunter kosmetische Inhaltsstoffe) entwickelt werden.

Auch Du kannst helfen:
Verwende nur Kosmetika von Herstellern der Kosmetik-Positivliste.


Die Palette kosmetischer Produkte ist unüberschaubar: Tausende von Shampoos mit unterschiedlichen Düften, Pflegesubstanzen oder für verschiedene Haarfarben, Tausende von Hautcremes mit unterschiedlichen Schutzeffekten gegen Umwelteinflüsse oder mit Antifaltenwirkstoffen, oder Tausende von Lippenstiften in modischen Farbnuancen, mit Glanz- und Glimmereffekten oder in diversen Geschmacksrichtungen. Es besteht daher prinzipiell keine Notwendigkeit immer neue kosmetische Mittel auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus gibt es bereits über 8.000 bekannte und altbewährte Inhaltsstoffe. Mit dieser Fülle von Substanzen ließen sich auch weiterhin innovative und sichere kosmetische Mittel auf den Markt bringen.
 
Aus der Sicht des Deutschen Tierschutzbundes gibt es daher keine Rechtfertigung weiterhin Tiere zu quälen und zu töten, um ständig neue Kosmetika zu entwickeln. Tierversuche für Kosmetika müssen konsequent und umfassend verboten werden. Dass es auch ohne immer neues Tierleid geht, zeigt die Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden.
 
In Deutschland hatte der Jahrzehnte lange Kampf des Deutschen Tierschutzbundes bereits erste Erfolge: Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika seit 1998. Doch leider ist dieses Verbot lückenhaft. Tierversuche können zur Prüfung von Rohstoffen uneingeschränkt durchgeführt werden, wenn diese nicht nur in Kosmetika, sondern auch in anderen Produkten verwendet werden. Es gibt jedoch kaum eine Substanz, die nur für den kosmetischen Bereich entwickelt und zugelassen wird. Somit muss man davon ausgehen, dass auch zukünftig neu entwickelte Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten im Tierversuch getestet wurden. Darüber hinaus können grundsätzlich deutsche Kosmetikfirmen ohne weitere Konsequenzen Tierversuche im Ausland durchführen lassen. Außerdem werden auch weiterhin Produkte, die außerhalb Deutschlands in Tierversuchen getestet wurden, ohne Einschränkung auf dem deutschen Markt verkauft.


 
Innerhalb der EU war im September 2004 der erste kleine Teilerfolg zu verzeichnen.Tierversuche für die Prüfung fertiger kosmetischer Mittel wurden verboten. Tierversuche für neue Inhaltsstoffe sind jedoch weiterhin bis 2009 erlaubt. Auch Kosmetika, die außerhalb der EU in Tierversuchen getestet werden, können hier bis 2009 bzw. 2013 uneingeschränkt verkauft werden.

Alle in der Kosmetik-Positivliste genannten Kosmetikhersteller haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang erfüllt. Das bedeutet:
 
1) Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass
 
a) keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,
 
b) keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren - unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 bereits auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979, von Dritten im Tierversuch getestet wurde und wird. Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,
 
c) keine Rohstoffe Verwendung finden, deren Gewinnung mit Tierquälerei (z.B. Bärengalle) oder Ausrottung (z.B. Moschus, Schildkrötenöl) verbunden ist oder für die Tiere eigens getötet wurden (z.B. Cochenille, Seidenpulver). Rohstoffe, die von toten Tieren gewonnen werden, dürfen nicht verwendet werden (Firmen, die mit * gekennzeichnet sind, erfüllen derzeit noch nicht diese Richtlinienänderung). Rohstoffe von lebenden Tieren (z. B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig usw.) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG-Bioverordnung stammen,
 
d) keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben (z.B. Pharmaindustrie).
 
2) Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe.
 
3) Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen.
 
4) Sollte ein Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10.000 Euro.

Wer die laufend aktuelle Positivliste abrufen möchte, findet diese unter:


http://www.tierschutzbund.de/00751.html


17:29- 9 November 2008 - MelsBiene in Tierschutz