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Was denkt ihr Tierquäler euch nur!?



Hunderte von Meldungen über Tierquälerei gegen jedes Jahr durch die Medien, allein in dieser Woche waren in Deutschland zahlreiche grausame Tierquäler zu Gange. Was in solchen Menschen vorgeht, kann niemand genau sagen, schon gar nicht wir als absolute Tierfreunde. Häufig sind die Halter mit ihrem Tier überfordert oder neigen zu Gewalttätigkeit. Die Folge: tote Tiere, schwer misshandelte Tiere oder solche, die ihr ganzes Leben lang psychische Probleme haben und oft völlig verstört sind (hier negativ eingefärbt):





Der wohl schlimmste Fall in dieser Woche war in Mönchberg in Bayern. Dort wurde am Mittwoch  an einer Straße liegend ein Schäferhund gefunden. Nachdem man zuerst von einem Unfall mit einem Auto ausgegangen war, ergaben die Ermittlungen, dass es sich um eine Hündin handelte, die auf äußerst brutale und gewalttätige Weise abgeschlachtet wurde.

Ähnlich schlimm erging es diese Woche – am Montagabend – in Kitzingen einem Kater. Der arme Kerl wurde ebenfalls Opfer eines Tierquälers, der noch unbekannt ist. Der Täter hatte den Kater mit einem Luftgewehr beschossen und ihn am rechten Fuß hinten schwer verletzt. Selbst ein Tierarzt konnte nicht mehr helfen, das Tier musste eingeschläfert werden.

Soweit nur zwei Beispiele wie Tiere bei uns in Deutschland grausam gequält werden. Und diese beiden ereigneten sich allein in dieser Woche.


Was kann ich selbst gegen Tierquäler tun? - Anzeigen und vor Gericht bringen!




Wenn ihr einen Menschen dabei beobachtet, wie er ein Tier misshandelt, schlecht behandelt oder gar richtig quält, dann wendet euch sofort an die Polizei – macht am besten als Beweis ein Foto oder sammelt wenn möglich Beweise. Denn Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Bis zu drei Jahre können Täter für Tierquälereien eingesperrt oder mit einer erheblichen Geldstrafe bestraft werden. Um Tierquälerei handelt es sich, wenn ein Wirbeltier immer wieder, absichtlich und bewusst von einem Menschen verletzt wird oder ihm Schmerzen zugefügt werden. Da ein Tier vor dem Gericht als „Sache“ angesehen wird, gilt die Leidzufügung an einem fremden Tier zudem noch als Sachbeschädigung. Es ist auch gesetzlich geregelt, dass ein Tierhalter, bevor er diese Funktion übernimmt, über Lebensart, Nahrung, Pflege und die Bedürfnisse eines Tieres Bescheid weiß und nach diesen Erfahrungen handelt.

Tipps zum Tierschutz gibt der Tierschutz-Bund in eurer Nähe, dort hilft man euch auch, wenn ihr Tierquäler auf die Schliche kommen wollt. Unsere Vierbeiner werden es euch danken!



11:35-14 September 2008 - johba in Mensch und Tier


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