Bloß keine exotischen Tiere aus dem Urlaub mitbringen!
Die deutschen Reiseweltmeister packen wieder die Koffer. Dank des starken Euro boomen in diesem Jahr Fernreisen und Kreuzfahrten. Gerade wer in exotische Länder reist, möchte sich für daheim etwas besonders Ausgefallenes mitbringen. Das hatte auch ein deutscher Urlauber vor, der aus der Türkei zwei dekorative Steine mit nach Hause bringen wollte. Die Folge: Sechs Wochen Haft in Antalya. Den ausstehenden fast 17 Monaten Gefängnis entging der Mann nur, weil er eine Kaution von rund 9.000 Euro leistete.
Aber nicht nur die Ausfuhr von Kulturgütern aus Urlaubsländern kann schwer wiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Hamburger Rechtsschutzversicherung Advocard erklärt, welche Souvenirs auf keinen Fall in den Koffer dürfen und zählt dazu auch unbedingt Tiere oder deren Produkte. Für Tierfreunde sollte das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass sie sich keine solchen Souveniers mit nach Hause bringen! 
Von der Ausfuhr exotischer Tiere oder von Tierprodukten raten Experten dringend ab. Das Washingtoner Artenschutzabkommen stellt den Handel mit vielen Tieren unter Strafe. Es verbietet ebenfalls den Handel mit allen Erzeugnissen, die aus ihnen hergestellt oder gewonnen werden. Hierzu zählen beispielsweise auch Elfenbeinschnitzereien, Korallenschmuck oder Taschen aus Schlangenleder. Wer am Flughafen damit erwischt wird, ist nicht nur die Ware los, sondern muss auch noch mit hohen Strafen rechnen. Dringender Rat: Finger weg! Legal sind nur Produkte aus eigens gezüchteten Tierbeständen. Zum Beispiel gibt es in Australien oder den USA Zuchtfarmen, die Tierprodukte mit den nötigen amtlichen Bescheinigungen verkaufen.

