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Wenn sich ein Paar trennt: Wer bekommt das Haustier?



Dass sich zwei Partner, die auseinander gehen, um das Sorgerecht ihrer Kinder streiten, ist leider kein Einzelfall. Immer wieder geht es um die Frage, bei wem der gemeinsame Nachwuchs künftig leben wird. Oft muss der Richter eingreifen und die Streitigkeiten mit einem rechtsgültigen Urteil beilegen.

Aber auch, wenn ein Paar, das sich trennt, ein Tier hat, gehen oft die Schwierigkeiten los. Wer darf sich künftig um die Katze kümmern? Bei wem lebt der Hund? Wer ist der rechtmäßige Besitzer von Mieze Mimi, bei wem verbringt Bello sein weiteres Leben?



Diese Fragen landen auch bei Haustierbesitzern immer öfter vor Gericht. Die Zeitschrift "dogs" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass die Richter in der Regel zugunsten der Person entscheiden, die sich in der Vergangenheit am meisten um den Hund gekümmert hat. Allerdings kann es vorkommen, dass eine Entschädigung für den Verlust des Vierbeiners an den ehemaligen Partner gezahlt werden muss, dem der Hund nicht zugesprochen wird. Lässt sich nicht eindeutig entscheiden, wer dem Hund näher steht, orientieren sich die Juristen am Interesse des Tieres, weiter in seiner vertrauten Umgebung zu leben.

Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung sich scheidender Paare geht es aber nicht nur um den Besitzstand des Tieres, sondern darüber hinaus auch vermehrt um Umgangs- und Besuchsrecht, sowie um die Regelung der laufenden Kosten. Rechtsanwälte raten daher schon beim Kauf eines Hundes zu entscheiden, wer der Eigentümer sein soll, und eventuell ein Besuchs- oder Umgangsrecht schriftlich zu fixieren.



Am besten ist es, man einigt sich außergerichtlich darauf, wer das Tier im Falle einer Trennung zu sich nehmen darf. Auch, wenn die Beziehung intakt ist - wer sich ein Tier anschafft, der sollte sich dennoch seine Gedanken machen für den "Fall des Falles", der hoffentlich aber nicht eintritt. Sicher ist sicher - und wer will schon, dass sein Haustier unter einer Trennung noch mehr als ohnehin schon leidet? Deshalb ist es auch wichtig, Zugeständnisse zu machen. Warum dem Herrchen den Besuch bei Bello verwehren, wenn die beiden doch vor der Trennung ein eingeschworenes Team waren? Warum dem Ex nicht erlauben, hin und wieder den Stubentiger zu besuchen, den er ebenfalls jahrelang geliebt hat? Fairness ist nun gefragt - auch zum Wohle Ihres Tieres!




15:46-13 Juli 2008 - MelsBiene in Mensch und Tier


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